Wertgutachten

Zeitwert-, Wiederbeschaffungswert- und Restwertermittlung von Fahrrädern und EPACs (Pedelecs und E-bikes)

  • Fahrräder unbestimmten Alters,
  • Fahrräder ohne Anschaffungsrechnung,
  • individuell aufgebaute oder umfangreich umgebaute Fahrräder,
  • EPACs (Pedelecs und E-bikes) und
  • Einzelkomponenten

sind oft schwierig zu bewerten. Der ursprüngliche Fahrradneuwert ist Basis für die Ermittlung des Fahrradzeitwerts und des Fahrradwiederbeschaffungswerts bzw. dem Wiederbeschaffungsaufwand für Fahrräder.

Wertgutachten bestimmen den

  • Neuwert eines Fahrrades/EPACs (Pedelecs und E-bikes), den
  • Zeitwert eins Fahrrades/ EPACs (Pedelecs und E-bikes), den
  • Wiederbeschaffungswert eines Fahrrades/ EPACs (Pedelecs und E-bikes), den
  • Restwert eines Fahrrades/ EPACs (Pedelecs und E-bikes) oder einzelner Komponenten.

Fahrräder, die nicht mehr besichtigt werden können (z. B. durch Diebstahl, Brand etc.) können anhand einer Beschreibung und/oder anhand von Bildern bewertet werden.

Wertgutachten sind daher geeignet zur:

  • Regulierung von Haftpflichtschäden
  • Regulierung von Diebstahlschäden
  • Festsetzung eines Versicherungswertes vor Abschluss des Vertrages (z. B. bei Gebrauchtfahrrädern)
  • Bewertung eines Warenbestandes
    • nach Gebäudeschäden (Brand, Wasser o. Ä.)
    • bei Insolvenzverfahren
    • vor Kreditvergaben

Quelle: http://www.andreas-zauhar.de