Wertgutachten
Zeitwert-, Wiederbeschaffungswert- und Restwertermittlung von Fahrrädern und EPACs (Pedelecs und E-bikes)
- Fahrräder unbestimmten Alters,
- Fahrräder ohne Anschaffungsrechnung,
- individuell aufgebaute oder umfangreich umgebaute Fahrräder,
- EPACs (Pedelecs und E-bikes) und
- Einzelkomponenten
sind oft schwierig zu bewerten. Der ursprüngliche Fahrradneuwert ist Basis für die Ermittlung des Fahrradzeitwerts und des Fahrradwiederbeschaffungswerts bzw. dem Wiederbeschaffungsaufwand für Fahrräder.
Wertgutachten bestimmen den
- Neuwert eines Fahrrades/EPACs (Pedelecs und E-bikes), den
- Zeitwert eins Fahrrades/ EPACs (Pedelecs und E-bikes), den
- Wiederbeschaffungswert eines Fahrrades/ EPACs (Pedelecs und E-bikes), den
- Restwert eines Fahrrades/ EPACs (Pedelecs und E-bikes) oder einzelner Komponenten.
Fahrräder, die nicht mehr besichtigt werden können (z. B. durch Diebstahl, Brand etc.) können anhand einer Beschreibung und/oder anhand von Bildern bewertet werden.
Wertgutachten sind daher geeignet zur:
- Regulierung von Haftpflichtschäden
- Regulierung von Diebstahlschäden
- Festsetzung eines Versicherungswertes vor Abschluss des Vertrages (z. B. bei Gebrauchtfahrrädern)
- Bewertung eines Warenbestandes
- nach Gebäudeschäden (Brand, Wasser o. Ä.)
- bei Insolvenzverfahren
- vor Kreditvergaben