Schadensgutachten
Ein Schadensgutachten nach einem Fahrradschaden kann notwendig werden, wenn Fragen zur Unfallursache und Schadenshöhe ungeklärt sind.
Der Inhalt eines solchen Schadensgutachten kann u. a. sein:
- Ermittlung der Schadensursache bei Unfällen und Stürzen.
- Untersuchung zum Unfallhergang. Oft kann festgestellt werden, ob ein Mangel am Fahrrad oder ein Fahrfehler die Ursache war.
- Bei Ursache durch einen Mangel kann mit einer Versagensanalyse geklärt werden, ob der Mangel durch
- einen Herstellungsfehler,
- falsche konstruktive Auslegung,
- einen Fehler im Werkstoff,
- Montagefehler,
- einen Bedienungsfehler oder
- mangelnde Wartung und Pflege
- Untersuchung der Plausibilität: Einzelne Schäden können einem Schadensereignis zugeordnet oder ausgeschlossen werden.
- Reparaturkostenbewertung
- Ermitttlung von Zeitwert, Wiederbeschaffungsaufwand, theoretischem Wiederbeschaffungswert und Restwert von Fahrrädern einschließlich EPACs (Pedelec und E-bikes)
- Überprüfung von Fahrradteilen (z. B. Carbonrahmen) auf Ihre Weiterverwendbarkeit. Für die notwendigen Untersuchungen dazu beauftrage ich ein externes Labor.